Bedauerlicher Einzelfall oder moralisch fragwürdige Grundeinstellung im Amateurfussball?

1. September 2018
Allgemein, B-Junioren, Sonstiges
Es ist mal wieder ein Trauerspiel, was sich in den untersten Amateurligen und in deren Jugendbereichen abgespielt hat. Wäre es nicht schön, wenn es Statuten und Spielordnungen geben würde, die kleine Vereine und ehrenamtliche Trainer unterstützen? Trainer, welche viel Arbeit und Herzblut in den Nachwuchsbereich stecken, die nach 5 bis 6 Jahren manchmal eben mehr sind, als nur Trainer und Betreuer. Sollten diese nicht auch entsprechend gewürdigt oder belohnt werden? Leider ist es heutzutage so, dass man eher noch bestraft und belächelt wird, wenn man Kinder über Jahre trainiert, sie durch das Land fährt und bei Wind und Wetter als Einheit zusammenschweißt. So muss man nach jahrelanger harter Arbeit hilflos mit ansehen, wie Kinder mit einem Fingerschnips aus dem Vereinsleben verschwinden und das auch noch ohne jegliche Anerkennung oder Entschädigung. Diese nicht vorhandene Wertschätzung der abgebenden Vereine und dieses selbstbedienende und fragwürdige System hat mal wieder einen neuen Höhepunkt erreicht.
So sind in diesem Sommer, gleich 5 unserer B-Juniorenspieler zu einem anderen Verein gewechselt, bei dem sie eine Saison vorher Gastspieler sein durften, da wir zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene B-Juniorenmannschaft hatten. Schon das allein war für uns ein herber Schlag, da man in dieser Saison das erste Mal nach über 10 Jahren eine eigene B-Juniorenmannschaft anmelden hätte können. Doch aus diesem historischen Tag wurde leider nichts, denn aufgrund der 5 Abgänge zum selben Verein und der daraus folgenden Nichtanmeldung der Mannschaft, sind auch noch 6 weitere Spieler, wegen der fehlenden Spielmöglichkeit, aus dem Verein ausgetreten.
Die Gespräche mit dem aufnehmenden Verein, der sich mit den 5 Spielern unseres Vereins bereichert hat, was eine Nichtanmeldung einer B-Juniorenmannschaft zur Folge hatte, machte zu keiner Zeit irgendwelche Anstalten sich auf entsprechende Entschädigungen oder Verhandlungen mit unserem Verein einzulassen. Aus einem einfachen und höchst bedenklichen Grund, wie wir feststellen mussten, denn es gibt tatsächlich Statuten und Paragraphen, die es ermöglichen ganze Mannschaftsteile zum Nulltarif und mit sofortiger Spielberechtigung zu erwerben.
Hier die trockene und äußert bizarre Theorie!
§14 Absatz 1 der Jugendordnung des FLB
Für den Vereinswechsel von Junioren/innen gelten die Grundsätze der §§ 9ff. SpO, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Die Höhe der Entschädigung beim Vereinswechsel von Junioren/-innen richtet sich nach § 3 DFB-Jugendordnung.)
Hier ein Grundsatz von §12 Absatz 1.2. a) aus der Spielordnung des FLB
Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung bei Vereinswechsel von Amateurspielern
a) Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30. 06. und Eingang des Antrages auf Spielberechtigung bis zum 31. 08. kann die Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.08. durch den Nachweis über die Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
Kurz gesagt:
Wenn man als Verein keine Zustimmung für einen Wechsel erteilt, unterliegen die Spieler einer vorgeschriebenen Sperr- bzw. Wartefrist oder der aufnehmende Verein zahlt dem anderen Verein eine ihm zustehende und entsprechende Entschädigung laut §3 der DFB-Jugendordnung, um dieser Wartefrist zu entgehen und den anderen Verein für seine jahrelange Jugendarbeit mit diesen Spielern zu honorieren.
Im ersten Satz des §14 Absatz 1 der JO des FLB steht aber auch, dass dieser Grundsatz nicht gelten muss, wenn im Folgendem etwas anderes steht. Sprich der §12 der SpO des FLB kann aufgehoben werden und zwar durch folgenden Paragraphen.
§14 Absatz 6 b) der Jugendordnung des FLB
Auf Antrag des aufnehmenden Vereins kann bei einem Vereinswechsel die Wartefrist in den folgenden Ausnahmefällen abgekürzt bzw. erlassen und eine Spielberechtigung erteilt werden, wenn
a) der Spielbetrieb der Mannschaft, die der Altersklasse des Juniors/der Juniorin entspricht, durch Zurückziehung oder Streichung eingestellt wird und sich der Junior/die Juniorin einem anderen Verein anschließt,
b) Junioren/innen keine Spielmöglichkeit im abgebenden Verein haben
Zusammengefasst
Da wir 5 Spieler abgeben mussten und dadurch keine B-Juniorenmannschaft anmelden konnten, also keine Spielmöglichkeit hatten, kann eine sofortige Spielberechtigung für den neuen Verein beantragt und genehmigt werden und somit muss auch keine Spielberechtigung in Form einer angemessenen Entschädigung für die Jugendarbeit gezahlt werden.
Versuche so viele Kinder wie möglich aus einem Verein für dich zu gewinnen, damit der andere Verein gezwungen ist, seine Mannschaft abzumelden oder erst gar keine Mannschaft anmelden kann. Am Ende bekommst du alle Spieler umsonst und sie sind sogar sofort spielberechtigt. Daumen hoch für ein funktionierendes und moralisch wertvolles System.
Wenn man sich auf dieses dunkle Niveau der Statuten begeben möchte, dann hätte man bis 01. Juni pro forma eine B-Juniorenmannschaft melden müssen. Sie aber zu einem späteren Zeitpunkt mit eventuellen Sanktionen bzw. Geldstrafen, wissentlich wieder abmelden müssen, nur um vor dem aufnehmenden Verein juristisch besser dazustehen. Auf diese Weise hätte man eine Spielmöglichkeit gehabt, um so berechtigte Entschädigungen anstreben zu können. Ein fragwürdiger Weg, den wir nicht einschlagen wollten.
Die Erlassung der Wartefrist ist eine Regelung, die in normalen Fällen auch eine gute Sache für die Kinder sein kann und das sollte auch immer das Wichtigste im Jugendsport sein. In unserem speziellen Fall wurde dem Verein viel mehr, als nur 5 gute und vorallem kostenlose Fussballer aus der eigenen Jugendschmiede, genommen.
Wir wünschen den Jungs trotzdem alles Gute für ihre weitere sportliche Laufbahn und eine verletzungsfreie Saison in ihrem neuen Verein, dem FC Lauchhammer.
Einen besonderen Gruß an den FK Südbrandenburg und vorallem an den Fussball-Landesverband Brandenburg.
Sportliche Grüße und „Eisern Chemie!“
Der Vorstand der BSG Chemie Schwarzheide